Neue Regeln für Fortbildungen in der Sprachtherapie

Seit dem 1. Mai 2026 gelten neue Vorgaben für Fortbildungen in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Mit der überarbeiteten Anlage 4 zum Vertrag nach § 125 SGB V wird genauer geregelt, welche Fortbildungen anerkannt werden und wie Fortbildungspunkte gesammelt werden können.

60 Punkte in vier Jahren

Für PraxisinhaberInnen bleibt es bei 60 Fortbildungspunkten innerhalb von vier Jahren. Ein Punkt entspricht dabei 45 Minuten Fortbildungszeit. Auch für angestellte Therapeutinnen und Therapeuten sind Fortbildungen weiterhin relevant: Sie müssen in vier Jahren mindestens 20 Punkte nachweisen.

Fachlich relevant

Neu ist vor allem die klarere Definition der anerkennungsfähigen Inhalte. Fortbildungen müssen einen direkten fachlichen Bezug zur Stimm-, Sprech-, Sprach- oder Schlucktherapie haben. Gefragt sind insbesondere aktuelle und möglichst evidenzbasierte Erkenntnisse sowie neue diagnostische und therapeutische Ansätze.

Online ist möglich

Auch Online-Fortbildungen können weiterhin angerechnet werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Teilnahme dokumentiert wird und eine direkte Interaktion mit den Dozierenden möglich ist. Reine Videoangebote ohne Interaktion werden dagegen nicht anerkannt.
Online-Fortbildungen werden grundsätzlich genauso nach Unterrichtseinheiten bewertet wie Präsenzfortbildungen. Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.

LingoCampus unterstützt SprachtherapeutInnen, fachlich am Puls der Zeit zu bleiben – mit praxisnahen Fortbildungen, aktuellen Inhalten und einem klaren Blick auf die Anforderungen des Berufsalltags.

Nach oben